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Der Schweizer Treuhänder

Bis heute gibt es noch kein internes schweizerisches Trustrecht, daher muss stets auf die Gesetze des internationalen Panoramas zurückgegriffen werden. Allerdings hat der Bundesrat am 12.1.2022 einen Vorentwurf verabschiedet, der am 30. April mit der voraussichtlichen Einführung eines Trustgesetzes in das Schweizer Obligationenrecht enden wird.

Die Tätigkeit des Treuhänders wird in der Schweiz bereits durch das FINIG (Finanzinstitutsgesetz) geregelt, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Dieses besagt, dass professionelle Treuhänder eine Zulassung benötigen und unter der Aufsicht der FINMA (Finanzmarktaufsichtsbehörde) tätig sind.

Professionelle Treuhänder müssen über eine angemessene Kapitalisierung, interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme sowie über qualifizierte Manager verfügen, die sich mit der Verwaltung von Trusts befassen. In der Schweiz tätige Treuhänder müssen zudem unter Aufsicht der FINMA die Sorgfaltspflichten gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) erfüllen. Diese Bestimmungen entsprechen den europäischen Vorschriften und den FATF-Empfehlungen.

Link: Des Weiteren müssen Schweizer Treuhänder die internationalen Vorschriften zur Steuertransparenz in Bezug auf den automatischen Informationsaustausch einhalten.

Was spricht dafür, einen Trust in der Schweiz einzurichten?
Die Gründe hierfür können unterschiedlich sein. Die Schweiz ist ein weltweit anerkannter Finanzplatz, an dem Treugeber das Vermögen des von ihnen errichteten Trusts sorgenfrei verwalten lassen können.

Das solide Regierungssystem des Landes, in dem die Rechtssicherheit gewährleistet ist, garantiert eine langfristige Stabilität und Sicherheit. Die treuhänderische Verwaltung ist in der Schweiz eine beaufsichtigte Tätigkeit (im Gegensatz zu allen anderen europäischen Ländern).

Der Schweizer Treuhänder gilt als Finanzintermediär. Dieser Aspekt ist für die Begünstigten eine sichere Relevanz und Garantie, da der Treuhänder besonderen Vorschriften bezüglich der Ausübung seiner Tätigkeit, der internen Organisation sowie der Anforderungen hinsichtlich der Integrität und Fachkompetenz der Personen, die zum Mitarbeiterstab gehören und sich mit der Verwaltung der Trusts befassen, unterliegt.

Die Besteuerung des Trusts und des Treuhänders ist ebenfalls ein Punkt, der zugunsten eines Wohnsitzes des Treuhänders (und somit des Standorts der Trustverwaltung) in der Schweiz gegenüber anderen Jurisdiktionen spricht.