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Die Schweiz als internationale Plattform.
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Die Schweiz als internationale Plattform.

Diejenigen, die sich dazu entscheiden, ihr Unternehmen zu internationalisieren, müssen als erste Maßnahme zunächst das Zielland wählen. Dies ist der wichtigste Schritt, der unmittelbar nach der Analyse der internen und finanziellen Ressourcen sowie der tatsächlichen Fähigkeit, dieses Projekt zu starten, zu unternehmen ist.

Bei der Bewertung eines anderen Landes sind insbesondere infrastrukturelle, politische, wirtschaftliche und kulturelle Faktoren zu berücksichtigen. Es ist von großem Vorteil, sich ein Bild von der wirtschaftlichen und politischen Stabilität dieses Landes zu machen und in Erfahrung zu bringen, wie viel es in Ihre Branche investiert. Des Weiteren ist es wichtig, sowohl Wettbewerber als auch die Verbrauchergewohnheiten zu analysieren, und zu ermitteln, ob es kulturelle oder tarifliche Barrieren gibt.

Die Teilnahme an Messen und Veranstaltungen im Zielland ist oftmals eine sehr sinnvolle Maßnahme, da Sie dort die ersten wichtigen Kontakte für das Unternehmen knüpfen können.

Eine Marktanalyse in dem Land durchzuführen, in dem Sie sich niederlassen möchten, ist also der erste Schritt. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte aufgeführt, die bei einer strukturierten Marktstudie zu berücksichtigen sind:

- Makroaspekte des anderen Landes (morphologische Gegebenheiten, Demografie, Sprachen)
- Staatsform und Regierungssystem (Regierungsstruktur und -stabilität, Beziehungen zum Ausland, insbesondere zu Ihrem Land)
- Wirtschaftliche und finanzielle Ressourcen (Wirtschaftsstruktur, Banken- und Versicherungsorganisation)
- Verkehr und Kommunikation (Häfen, Flughäfen, Eisenbahnen, innerstaatlicher und internationaler Verkehr)
- Außenhandel und Öffnung für internationale Märkteo Handelsregulierung
- Informationen über die Branche (Konkurrenten, Verbraucher)
- Exportstatistiken für den Referenzsektor
- Absatzmöglichkeiten für das Produkt auf dem anvisierten Markt
- Möglichkeiten, sich einen Marktanteil zu sichern, und Ermittlung des Marktpotenzialso Markteintrittsschranken
- Zollrechtliche, steuerliche und regulatorische Aspekte

Welche Gründe sprechen für eine Internationalisierung in der Schweiz?
Was den Außenhandel anbetrifft, ist die Schweiz eine der am stärksten globalisierten Nationen der Welt. Mit einem Exportüberschuss von über 30 Milliarden Franken erwirtschaftet sie einen großen Teil ihres Vermögens durch den Export von Waren und Dienstleistungen. Eines der weltweit dichtesten Netzwerke von Freihandelsabkommen mit verschiedenen Regionen, einschließlich der EU und China, trägt dazu bei, einen einfachen und effizienten Handel mit dem Ausland zu fördern. Zu den weiteren positiven Faktoren zählen der einfache und transparente Rechtsrahmen sowie das moderne Zollsystem. Mit einem optimalen Beschaffungsmanagement können sich Schweizer Unternehmen entscheidende Wettbewerbsvorteile gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten sichern.

Schweizer Produkte stehen für Qualität, Präzision, Sicherheit und Zuverlässigkeit. Dies sind Eigenschaften, für die ausländische Käufer bereitwillig hohe Preise bezahlen. Dank der Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, den sogenannten Mutual Recognition Agreements (MRA), können Waren aus der Schweiz von verschiedenen Handelspartnern offiziell anerkannt werden. Dazu zählt auch die EU, die den größten Handelsmarkt der Welt darstellt. Die daraus resultierende Vereinfachung der Wareneinfuhr und -ausfuhr bietet Schweizer Unternehmen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber Drittstaaten, die keine derartigen Abkommen geschlossen haben.

Kommerzielle Wettbewerbsvorteile: Freihandelsabkommen
Neben der EFTA-Konvention und dem Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union (EU) verfügt die Schweiz mittlerweile über ein Netz von 32 Freihandelsabkommen. Darüber hinaus hat die Schweiz auch sehr vorteilhafte bilaterale Abkommen mit zahlreichen internationalen Ländern geschlossen, darunter Japan, China, Südamerika und Indonesien. Durch diese Abkommen profitieren Schweizer Unternehmen von erheblichen Zolleinsparungen sowie einem privilegierten Zugang zu zahlreichen Exportmärkten.

So hat die Schweiz beispielsweise als erstes europäisches Land ein bilaterales Freihandelsabkommen mit Japan unterzeichnet (2009). Als weiteres bilaterales Abkommen trat im Jahr 2014 das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China in Kraft. China ist nach der EU und den USA der drittwichtigste Außenhandelspartner der Schweiz. Dieses Abkommen mit China verschafft der Schweiz konkrete Handelsvorteile, wie das nachstehende Beispiel verdeutlicht.

Weiterhin führt die Schweiz Verhandlungen zum Abschluss von Freihandelsabkommen mit folgenden Handelspartnern: Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan, Algerien, Indien, Vietnam, Malaysia, Thailand und Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Venezuela). 2021

Swiss Made und Ursprungsregeln
Um von den in den Freihandelsabkommen vorgesehenen Zollvorteilen profitieren zu können, müssen in der Schweiz tätige ausländische Unternehmen für die jeweilige Produktkategorie die Kennzeichnung „Swiss made“ erlangen. Dies ist im Rahmen eines unbürokratischen und schnellen Prozederes umsetzbar, wobei einige Ursprungsregeln beachtet werden müssen, die bestimmen, inwieweit die Produkte in Drittländern gewonnen, hergestellt, verarbeitet oder umgewandelt werden können.

Für den gewerblichen Bereich gelten folgende Regelungen:
• Mindestens 60 % der Produktionskosten (inkl. FuE) müssen in der Schweiz entrichtet werden.
• Die Tätigkeit, die dem Produkt seine wesentlichen Eigenschaften verleiht, muss in der Schweiz stattfinden.
• Es gibt jedoch Ausnahmen: Insbesondere können Rohstoffe und halbfertige Erzeugnisse unter bestimmten Voraussetzungen von der Berechnung ausgeschlossen werden.

Um die durch ein Freihandelsabkommen gewährten Sonderzollkonditionen in Anspruch nehmen zu können, müssen Schweizer Unternehmen für die zu exportierenden Produkte jeweils ein Ursprungszertifikat (Ursprungsnachweis) vorlegen. Zur Ermittlung, ob ein Produkt zollfrei in den Markt eines Freihandelspartners eingeführt werden kann und ob sich dies lohnt, müssen Sie folgende Maßnahmen durchführen:

1. Finden Sie die Tarifposition des auszuführenden Produkts heraus.
2. Wenn Sonderzollkonditionen existieren, müssen als Nächstes die für das betreffende Produkt geltenden spezifischen Ursprungsregeln ermittelt werden.
3. Entspricht das zu exportierende Produkt den Ursprungsregeln, können Sie den Ursprungsnachweis ausfüllen und mit dem Export der Ware beginnen.

Im Falle des Freihandelsabkommens zwischen Japan und der Schweiz bedeutet dies beispielsweise, dass beim Export eines Schweizer Produkts nach Japan kein Mindestanteil an der in der Schweiz generierten Wertschöpfung eingehalten werden muss, wenn die Ausgangsstoffe aus Japan stammen. Dasselbe Prinzip gilt für Handelsabkommen mit verschiedenen Ländern, wie etwa denen aus der EU. Somit sind Produkte, die mit Materialien aus Italien in der Schweiz hergestellt und nach Deutschland exportiert werden, von den Ursprungsregeln ausgenommen.

Zölle und Bestimmungen für den Warentransport
Beim Export müssen Unternehmen nicht nur darauf achten, ob ihre Waren die Ursprungsregeln einhalten, sondern auch sicherstellen, dass sie den im Markt des Freihandelspartners geltenden Produktvorschriften entsprechen. Die mit der Einhaltung verbundenen Maßnahmen sind in vielen Fällen mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

Dank der fortschreitenden Harmonisierung der Produktvorschriften sowie verschiedenen Mutual Recognition Agreements (MRAs) zwischen der Schweiz und der EU/EFTA wurden diese technischen Handelshemmnisse im größten Handelsmarkt der Welt für viele Güter abgebaut. Die daraus resultierenden Kosteneinsparungen betragen jährlich zwischen 250 und 500 Millionen Schweizer Franken. Im Jahr 1999 ist zudem das MRA zwischen der Schweiz und Kanada in Kraft getreten.

Das MRA zwischen der Schweiz und der EU erlaubt Schweizer Unternehmen die Ausfuhr ihrer Waren, sofern sie darauf das für den Export in die EU notwendige CE-Zeichen anbringen. Mit diesem Zeichen können Produkte ohne weitere Überprüfung in den europäischen Markt eingeführt werden.

In den Fällen, in denen die Einfuhr von Waren aus dem EU/EFTA-Raum in die Schweiz nicht durch MRAs geregelt ist, wird seit dem Jahr 2010 das sogenannte „Cassis-de-Dijon“-Prinzip angewandt. Dieses schreibt vor, dass Produkte, die innerhalb der EU oder des EWR legal im Umlauf sind, ohne eine vormalige Prüfung auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen. Da die Schweiz viele ihrer Produktvorschriften denen der EU-, EFTA- und EWR-Staaten angeglichen hat, werden diese gegenseitig als gleichwertig anerkannt. Für viele Produkte ist daher eine einzige Konformitätsbewertung nach schweizerischen technischen Anforderungen ausreichend. Die Konformitätsbewertungsverfahren bei den zuständigen Schweizer Stellen sind besonders schnell und effizient.

Kaufmännische Unterstützung von Unternehmen
In der Schweiz gibt es zahlreiche, auf die kommerzielle Unterstützung von Schweizer Unternehmen beim Import und Export von Waren spezialisierte Unternehmen. Diese Verbände werden vom Bund subventioniert, daher sind die meisten angebotenen Dienstleistungen kostenlos.
• SWITZERLAND GLOBAL ENTERPRISE (www.s-ge.com)
• SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft (www.seco.admin.ch)
• Eidgenössische Zollverwaltung (www.ezv.admin.ch)