Die Schweiz ist der wettbewerbsfähigste Wirtschaftsstandort der Welt. Die wichtigsten Gründe, die für eine Unternehmensgründung in der Schweiz sprechen, sind ihre Innovationsfähigkeit, das hohe technologische Niveau, die liberale Wirtschaftsordnung, die politische Stabilität, die enge Beziehungen zu ausländischen Märkten, das hochwertige Ausbildungs- und Gesundheitssystem, die hervorragende Infrastruktur, das wettbewerbsfähige Steuersystem und nicht zuletzt die hohe Lebensqualität.
Die Schweiz hat sich insbesondere in den letzten Jahren radikal verändert und sich an zahlreichen europäischen und internationalen Standards ausgerichtet, während sie gleichzeitig an Werten wie Integrität, Freiheit und Achtung des Menschen festhielt. Es ist ein Land, das gut in den europäischen und internationalen Handel integriert ist, welcher durch Handelsabkommen reguliert wird, und den freien Personen- und Warenverkehr ermöglicht.In der Schweiz wurden zahlreiche interne Reformen umgesetzt. Die wichtigste war zuletzt die zum 1.1.2020 in Kraft getretene Steuerreform (AHV 2018), im Rahmen derer das gesamte System modernisiert wurde. Erwähnenswert sind dabei die neuen Anreize und höheren Vergünstigungen für Unternehmen, die sich auf dem Staatsgebiet ansiedeln wollen. Das Ziel dieser Reform war es, das Schweizer Steuersystem an die gesellschaftliche Entwicklung, die neuen Bedürfnisse der Bürger und Unternehmen sowie an internationale Standards anzupassen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu beeinträchtigen.
Ablauf einer Unternehmensgründung in der Schweiz
Das Verfahren zur Gründung eines Unternehmens in der Schweiz ist schnell und einfach. Die Wirtschaftsfreiheit erlaubt jeder Person, auch Ausländern, ohne eine besondere behördliche Genehmigung eine handwerkliche, industrielle oder gewerbliche Tätigkeit auszuüben, ein Unternehmen zu gründen oder sich an einem Unternehmen zu beteiligen. Die Zugehörigkeit zu einer Handelskammer ist nicht erforderlich und es besteht keine Pflicht zur jährlichen Übermittlung von Betriebsdaten. Ausländer müssen jedoch über eine Arbeits- und eine Aufenthaltserlaubnis verfügen.
Das Schweizer Gesellschaftsrecht sieht folgende Formen der Eintragung vor:
1. Personengesellschaft: Einzelunternehmen, Kommanditgesellschaft (KG) oder Kollektivgesellschaft (KIG)
2. Kapitalgesellschaft: Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
In der Schweiz kann die gewerbliche Tätigkeit auf folgende Arten aufgenommen werden:
• Gründung einer neuen Personen- oder Kapitalgesellschaft
• Eröffnung einer Auslandsniederlassung
• Erwerb eines bestehenden Unternehmens
• Gründung eines Joint Ventures
• Gründung einer strategischen Allianz mit oder ohne Kapitalbeteiligung
Bei der Wahl der am besten geeigneten Gesellschaftsform sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden:
• Das verfügbare Kapital
• Das Risiko bzw. die Haftung (je höher das Risiko, umso mehr empfiehlt sich die Gründung einer GmbH)
• Die Handlungsfreiheit: Je nach Unternehmensstruktur ist der Handlungsspielraum begrenzt. Der Unternehmensgründer muss sich entscheiden, ob er das Unternehmen alleine, mit Partnern oder in Kooperation mit reinen Investoren gründen möchte.
Die Besteuerung: Je nach Unternehmensstruktur werden das Unternehmen und der Eigentümer gemeinsam oder getrennt besteuert. Hohe Gewinne werden bei Kapitalgesellschaften weniger besteuert als bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmen.
Rechnungslegung
Die Schweizer Vorschriften zur Rechnungslegung sind kurz und prägnant. Alle, die zur Eintragung ihres Unternehmens in das Handelsregister verpflichtet sind, haben die je nach Art und Umfang des Geschäfts erforderlichen Geschäftsbücher zu führen und aufzubewahren. Für juristische Personen gibt es detaillierte Vorgaben dazu, wie der Jahresabschluss zum Zwecke der Transparenz zu gliedern ist. Dieser muss mindestens eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Vorjahresvergleich mit erläuternden Anmerkungen enthalten. Die Jahresabschlüsse einzelner Unternehmen sind zu konsolidieren, wenn:
– die Bilanz insgesamt 20 Millionen Schweizer Franken erreicht
– der Jahresumsatz 40 Millionen Schweizer Franken erreicht
– die Gesamtbelegschaft im Jahresdurchschnitt 250 Vollzeitstellen erreicht
Revision
Der Jahresabschluss muss von bestimmten beauftragten Unternehmen, in der Regel Treuhand- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, geprüft werden. Die Revisionspflicht hängt von der Größe und der wirtschaftlichen Bedeutung (AG, GmbH) des Unternehmens ab. Die ordentliche Revision wird angewendet, wenn zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:
– die Bilanz übersteigt 20 Millionen Schweizer Franken
– der Umsatz erreicht 40 Millionen Schweizer Franken
– die Belegschaft erreicht 250 Vollzeiteinheiten
Ablauf, Dauer und Kosten einer Unternehmensgründung in der Schweiz
Nach der Entscheidung, sich in der Schweiz niederzulassen, muss sich das Unternehmen an eine kompetente Treuhandanstalt oder -gesellschaft wenden, um diese mit der Erledigung aller Formalitäten zu beauftragen, die für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erforderlich sind. In der Regel dauert die Unternehmensgründung zwei bis vier Wochen. Die Eintragung ins Handelsregister dient der Einhaltung der handelsrechtlichen Vorschriften des Kantons, in dem die Tätigkeit ausgeführt wird, wobei man durch das Unternehmensrecht geschützt ist. Diese Maßnahme hat insbesondere einen informativen Zweck. Das Register ist öffentlich zugänglich und online verfügbar.Für die Gründung einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung fallen verschiedene Steuern und Verwaltungskosten wie etwa Registrierungs- und Notargebühren an. Normalerweise belaufen sich die Gesamtkosten auf etwa 10.000 Schweizer Franken.
Hervorragende wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Der freie Wettbewerb und Handel sowie der Schutz geistigen Eigentums sind die Säulen des wirtschaftlichen Erfolgs der Schweiz. Effizient organisierte Verwaltungsprozesse ermöglichen es, wirtschaftliche Aktivitäten sicher und unter eindeutigen Vorschriften zu planen und durchzuführen, die genau auf die Bedürfnisse des Unternehmers abgestimmt sind. Das Land unterhält seit jeher enge Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland. Da eindeutige und sichere Vorschriften gelten, können sich Anleger langfristig auf stabile Entscheidungsgrundlagen verlassen.
Welche sind die Exzellenzbereiche bzw. -cluster in der Schweiz?
Biowissenschaft: Große globale Pharmakonzerne wie Novartis, Roche und Syngenta bilden zusammen mit kleineren Unternehmen ein einzigartiges Industriecluster, das sich vorwiegend in den Regionen Basel, Zürich, Zug und Genf angesiedelt hat. In dieser Branche, die mit rund 5 % zum BIP des Landes beiträgt, sind etwa 80.000 Mitarbeiter beschäftigt. Dank der Stärke der Pharmabranche, aber auch der in jüngster Zeit getätigten Investitionen von Unternehmen wie Indigo, Alnylam, Bluebird Bio, BioGene und Incyte, entstand ein sogenannter Biotechnologie-Cluster. Somit wurde die Schweiz zu einer der innovativsten Nationen Europas auf dem Gebiet der Biotechnologie. Die Schweiz besticht durch eine hohe Dichte an erfolgreichen innovativen Unternehmen aus dieser Branche, von Forschungsinstituten und Hochschulen entlang der gesamten biowissenschaftlichen Wertschöpfungskette. Hinzu kommen rund 1.350 etablierte Medizintechnikunternehmen.
Feinmechanik: Die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) stellt den größten Industriesektor dar und trägt mit 7 % zum BIP des Landes bei. 20 % der Unternehmen aus dieser Branche widmen sich der Forschung und Entwicklung. Die Exzellenz der Uhrmacherkunst, insbesondere im Luxussektor, steht an oberster Stelle. Unternehmen wie Swatch, IWC, Rolex und Richemont haben ihren Sitz in der Schweiz und bilden ein Feinmechanik-Cluster, das auch andere Unternehmen aus der Produktionskette der Uhrmacherei anzieht. Dies sind jedoch nicht die einzigen – auch Unternehmen aus den Bereichen Medizintechnik und Robotik, Mikromechanik, Optik sowie Photonik haben sich hier angesiedelt.
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): Auch im Bereich IT-Infrastruktur ist die Schweiz führend. Eine breite Palette von Spezialunternehmen wie Abacus, Opacc, Elca und Netcetera haben ihren Sitz in der Schweiz. In der Umgebung der Forschungszentren Zürich (ETH) und Lausanne (EPF) haben sich Unternehmen wie IBM, Google und Microsoft niedergelassen. Google hat sich kürzlich in Zürich mit einem Projekt angesiedelt, das bei Aufnahme des vollen Betriebs nahezu 1.000 Mitarbeiter beschäftigen wird.
Robotik: Die Schweiz ist in diesem Bereich auf internationaler Ebene führend und wird als das „Silicon Valley der Robotik“ bezeichnet. Dieser Erfolg ist einerseits auf die Tradition der Feinuhrmacherei zurückzuführen, andererseits auf die hohe Qualität der wissenschaftlichen Forschung in den Bereichen Robotik, Drohnen, Sensorik, Photonik, Informationstechnologie und Computer Vision. Besonders weit verbreitet ist der Einsatz im industriellen Bereich, wie etwa das in Zürich ansässige Unternehmen ABB. Derzeit zählen UTM (Unmanned Traffic Management) und U-Space (digitalisiertes Luftraummanagement) zu den erfolgreichen Pionierbranchen.
Finanzsektor: Der Finanzplatz Schweiz nimmt aufgrund seiner Exzellenz und Tradition im Bereich der Verwaltung internationaler Finanzanlagen eine weltweit führende Position ein. Neben den zwei Großbanken UBS und Credit Suisse gibt es zahlreiche unabhängige Institute und Unternehmen, die auf regionaler Ebene tätig sind und sich auf die Privat- und Unternehmensberatung spezialisiert haben, so etwa „Treuhand“- und „Multi-Family-Office“-Unternehmen, die in den vergangenen Jahren nicht nur im Finanzbereich eine Schlüsselrolle auf dem Gebiet der maßgeschneiderten Beratung eingenommen haben.
Rechenzentren: Die Schweiz hat sich in den letzten Jahren der Notwendigkeit der Datenarchivierung angenommen und sich aufgrund der im Land herrschenden Sicherheit sowie politischen und wirtschaftlichen Stabilität zu einem sehr beliebten Zentrum entwickelt. Hinzu kommen die hohe Verfügbarkeit von Rechenzentren mit hervorragender Infrastruktur, das Angebot an Hochgeschwindigkeits-Internetverbindungen, die stabile Stromversorgung zu konkurrenzfähigen Preisen und nicht zuletzt das qualifizierte Personal. Die Schweiz liegt weltweit auf dem fünften Platz der Rangliste der Länder mit den meisten Rechenzentren (derzeit gibt es fast 80 „Co-Location“-Rechenzentrumsflächen, die von mehreren Unternehmen genutzt werden).
Forschung und Entwicklung: Der Erfolg der Schweiz wird oftmals der Innovationsfähigkeit des Landes zugeschrieben. Nicht nur große, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen sind es gewohnt, in die Forschung und Entwicklung zu investieren. Begünstigt wird dies durch die Präsenz bedeutender Forschungsinstitute, aber auch die Möglichkeit, Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte zu überführen. Dank der Präsenz renommierter Universitäten, die eine ausgezeichnete Grundlagenforschung garantieren, sowie beachtlicher öffentlicher und privater Investitionen (der Schweizerische Nationalfonds investiert jährlich fast 10 Milliarden Franken in wissenschaftliche Forschungsprojekte) spielt die Schweiz eine Schlüsselrolle in der Forschungs- und Entwicklungsbranche. Hinzu kommen Finanzierungen und Steuererleichterungen (Finanzierung von bis zu 50 % der Ausgaben und vollständige steuerliche Abschreibung), welche die Unternehmensgründung in dieser Branche begünstigen.
Das Körperschaftsteuersystem (Steuerreform 2018–2020)
Wie für natürliche Personen spiegelt das Schweizer Steuersystem auch für Unternehmen die föderale Struktur des Landes wider, welches aus 26 Kantonen und 2202 selbstständigen Gemeinden besteht, wobei jeder Kanton gemäß der Verfassung in Steuerangelegenheiten über eine volle Entscheidungsfreiheit verfügt. Die im Jahr 2018 beschlossene und im Jahr 2020 umgesetzte Steuer- und Rentenreform führte zu einer Harmonisierung der formalen Aspekte in den verschiedenen kantonalen Gesetzgebungen unter Wahrung der Autonomie bei der Festsetzung der Steuerabgaben. Die Steuerbelastung variiert daher teilweise beträchtlich von Kanton zu Kanton.
Steuer auf Unternehmensgewinne
Der Bund erhebt für alle juristischen Personen mit Sitz oder dem Ort der tatsächlichen Verwaltung in der Schweiz einen festen Steuersatz von 8,5 % auf die Gewinne von Aktiengesellschaften und Genossenschaften. Da Personengesellschaften steuerlich transparent sind, wird jeder Gesellschafter einzeln besteuert. Eine Konzernkonsolidierung ist nicht vorgesehen. Unternehmen, die ihren Sitz in der Schweiz haben, müssen alle weltweit erzielten Gewinne in der Schweiz versteuern. Dagegen müssen Unternehmen, die ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, nur die in der Schweiz erzielten Gewinne in der Schweiz versteuern. Rechnet man zu den Bundessteuern die kantonalen und kommunalen Steuern hinzu, die in jedem Kanton anders sind, ergibt dies für das Jahr 2020 eine effektive Gewinnsteuer auf Unternehmensgewinne bei ordentlicher Besteuerung von insgesamt 11,9 bis 21,6 %.
Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer wird auf kantonaler bzw. kommunaler Ebene erhoben und auf der Grundlage des Nettovermögens der Gesellschaft berechnet. Die Steuersätze liegen bei 0,001 bis 0,51 %. Die Kantone können Konzerngesellschaften eine Ermäßigung auf das zu versteuernde Einkommen aus qualifizierten Beteiligungen, Patenten und Darlehen gewähren. Darüber hinaus bietet die Schweiz verschiedene Steueranreize, beispielsweise für qualifizierte Investitionen mit einer Laufzeit von 10 Jahren, die Schaffung von Arbeitsplätzen, Unternehmensgründungen oder wirtschaftlich bedeutende Expansionsprojekte. Die Steuersätze variieren jedoch von Kanton zu Kanton. In den jeweiligen Kantonen können Projekte vorgestellt und die für die jeweilige Unternehmung verfügbaren Anreize im Voraus erfragt und vereinbart werden.
Internationaler Vergleich
Aus dem internationalen Vergleich der „Total Tax Rate“ (TTR), also der Gesamtsteuerbelastung von Unternehmen, geht hervor, dass das Schweizer Steuersystem im Vergleich zu dem anderer hochentwickelter Ländern sehr wettbewerbsfähig ist. Unter der Gesamtsteuerbelastung (TTR) versteht sich die Höhe aller Steuern und obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge als prozentualer Anteil der Unternehmenseinnahmen.
Doppelbesteuerungsabkommen
Die Schweiz hat mit allen wichtigen Industriestaaten verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuern nach den Grundsätzen der OECD abgeschlossen. Demzufolge sind Einkünfte oder Vermögenswerte, die bereits im Herkunftsland besteuert wurden, nicht auch in der Schweiz zu versteuern. Das Doppelbesteuerungsabkommen gilt sowohl für natürliche als auch juristische Personen.
Stempelsteuer
Die vom Bund erhobenen eidgenössischen Stempelabgaben fallen für bestimmte Transaktionen an, wie etwa bei der Ausgabe von Aktien oder beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren (Handelssteuer). Die im Fall von Aktiengesellschaften auf die Emission und Kapitalerhöhung erhobene Steuer beträgt 1 % des Verkehrswerts der Kapitaleinlage, mit Ausnahme der ersten Million des insgesamt eingezahlten Kapitals. Der von schweizerischen Händlern abgeschlossene Kauf und Verkauf von schweizerischen oder ausländischen Wertpapieren unterliegt je nach Sitz des Emittenten einem Steuersatz von 0,15 bis 0,30 %.
Immobiliensteuern
Einnahmen aus Immobiliengeschäften unterliegen in der Schweiz nur dann einer besonderen kantonalen Grundsteuer, wenn sie einer natürlichen Person zuzurechnen sind. Handelt es sich dagegen um eine juristische Person, wird, wie weiter oben erläutert, der Unternehmensgewinn besteuert. In manchen Kantonen fällt auch eine Handänderungssteuer an, die in der Regel der Erwerber entrichten muss. Der Steuersatz variiert von Kanton zu Kanton und beträgt zwischen 1 und 3 %. Rund die Hälfte der Kantone erheben zudem jährlich eine besondere Liegenschaftssteuer. Diese wird auf der Grundlage des Verkehrswerts berechnet und beträgt maximal 0,3 %.
Leitfaden zur Unternehmensgründung in der Schweiz
Die wichtigsten Maßnahmen, die bei einer Unternehmensgründung in der Schweiz eingeplant werden sollten:
- Bestimmung des Kantons mit den besten Voraussetzungen für den Unternehmenssitz
- Treffen mit ansässigen Unternehmern, um mit ihnen über ihre Erfahrungen zu sprechen
- Wahl eines Treuhänders oder Beraters, der Sie in allen Phasen unterstützen kann
- Bestimmung eines Gesamtbudgets zur Deckung der Gründungskosten (geschätzt auf ca. 10.000 CHF)
- Wahl des Unternehmensnamens, nach einer Überprüfung des Handelsregisters (online verfügbar)o Verfassung eines Gesellschaftsvertrags oder einer Unternehmenssatzung
- Bestimmung der Vereinbarungen und Unternehmensorgane (Verwaltungsrat, Gesellschafter, Geschäftsführung, Verwaltung, Revisionsstelle)o Eintragung in das Mehrwertsteuerverzeichnis
- Bestimmung des Gesellschafts- oder Aktienkapitals und Freigabe (AG und GmbH)
- Auswahl einer Bank, um ein Konto zu eröffnen, von dem die Sozialabgaben abgebucht werden können (AG und GmbH)
- Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA)
- Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung
- Festlegung des Aktien- bzw. Stammkapitals (AG, GmbH)
- Anlegen eines Gesellschaftsbuchs (AG, GmbH)
- Organisation der konstituierenden Versammlung
- Einzuplanende Zeit: 4 bis 6 Wochen (einschließlich Eröffnung eines Bankkontos)